Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nutzungsbedingungen Geschäftsbedingungen

RED LION KONTROLLEN, ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Für die Zwecke dieser Verkaufsbedingungen bedeutet der Begriff „Vertrag“ die Vereinbarung zwischen Red Lion Controls, Inc. („Lieferant“) und Käufer, die sich aus der Abgabe einer Bestellung für Produkte des Lieferanten („Produkte“) durch den Käufer ergeben. Es wird davon ausgegangen, dass dieser Vertrag diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthält und diesen unterliegt. DIESE BEDINGUNGEN SIND VORAUSSETZUNGEN ÜBER VORAUSSETZUNGEN UND BEDINGUNGEN, DIE IN DER BESTELLUNG DES KÄUFERS ODER IN DEN IN EINER VERWEISUNG DES AUFTRAGS DES KÄUFERS ENTHALTENEN DOKUMENTEN AUFGEHEN. Zusätzliche oder abweichende Bedingungen der Bestellung des Käufers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Lieferant hat dies ausdrücklich schriftlich vereinbart. Die Zurückbehaltung der vom Lieferanten gelieferten Produkte durch den Käufer oder die Bezahlung einer hieraus erstellten Rechnung durch den Käufer gilt als endgültige Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Versäumnis des Lieferanten, einer Bestimmung, die in einer Mitteilung des Käufers enthalten ist, zu widersprechen, ist nicht als Verzicht auf diese Geschäftsbedingungen oder als Annahme einer solchen Bestimmung aufzufassen.

1. Zitate: Preise, Spezifikationen und Liefertermine, auf die in den Angeboten des Lieferanten Bezug genommen wird, dienen nur zu Informationszwecken und sind für den Lieferanten nicht verbindlich, bis alle technischen Anforderungen vereinbart wurden und der Lieferant die Bestellung des Käufers angenommen hat. Angebote werden gekündigt, wenn sie nicht innerhalb von 60-Tagen vom Käufer akzeptiert werden. Alle Beschreibungen, Abbildungen und sonstigen Informationen in Bezug auf die Produkte, die in den Katalogen, Broschüren, Preislisten, Werbematerialien des Lieferanten und jeglichen Verkaufs- oder sonstigen Angaben oder Unterlagen enthalten sind, werden durch allgemeine Beschreibung, nur annähernd und für die allgemeinen Richtlinien und Informationen des Käufers. Sie stellen keine Zusicherungen oder Zusicherungen des Lieferanten dar und sind auch nicht Vertragsbestandteil.

2. Bestellungen: Mit dem Absenden einer Bestellung an den Lieferanten erklärt sich der Käufer damit einverstanden, dass diese Verkaufsbedingungen vollständig gelten. Bei allen Bestellungen muss es sich um verbindliche Verpflichtungen handeln, aus denen bestimmte Preise und Mengen sowie einvernehmlich vereinbarte Liefertermine hervorgehen. Keine Bestellung, ob als Antwort auf ein Angebot des Lieferanten oder nicht, ist für den Lieferanten bindend, bis er vom Lieferanten schriftlich angenommen wird.

3. Preise und Steuern: Die Preise beinhalten keine Bundes-, Landes- oder Kommunalabgaben, einschließlich der jetzt geltenden oder später geltenden Umsatz-, Verbrauchs- oder Verbrauchsteuern, die für die in dieser Transaktion verkauften Produkte gelten. Diese Steuern können vom Lieferanten nach dem Ermessen des Lieferanten zum Verkaufspreis hinzugerechnet werden oder in Rechnung gestellt werden und welche Steuern vom Käufer gezahlt werden, es sei denn, der Käufer liefert dem Lieferanten die erforderliche Steuerbefreiungsbescheinigung.

4. Versand und Lieferung: Alle Produkte werden, sofern nicht anders angegeben, an den Standort des FCA-Lieferanten versandt und können so in mehreren Chargen versandt werden. Bei Anfragen zum Versand an eine bestimmte Adresse, die nicht der Geschäftssitz des Käufers ist, wird eine Servicegebühr erhoben. In Ermangelung spezifischer Anweisungen wählt der Lieferant den Spediteur und versendet „abholen“, übernimmt dadurch jedoch keine Haftung im Zusammenhang mit dem Versand, noch gilt der Spediteur als Vertreter des Lieferanten. Der Käufer muss für seine eigene Versicherung sorgen. Das Eigentum und die Gefahr von Verlust oder Beschädigung aller im Rahmen dieser Vereinbarung verkauften Produkte gehen mit der Lieferung durch den Lieferanten in den Besitz des Spediteurs vom Lieferanten auf den Käufer über, vorausgesetzt, dass der Lieferant ein Kaufgeld-Sicherheitsinteresse an den Produkten behält. Alle Ansprüche wegen Verlust, Beschädigung oder Fehllieferung danach sind beim Spediteur geltend zu machen. Alle Produkte gelten innerhalb von zehn Tagen nach Lieferung als endgültig geprüft und abgenommen, es sei denn, der Lieferant wird innerhalb dieser Frist schriftlich über die Ablehnung informiert. Die Annahme stellt die Anerkennung der vollständigen Erfüllung aller Verpflichtungen aus dem Vertrag durch den Lieferanten dar, außer wie in Abschnitt 11 (Gewährleistungen) angegeben.

5. Zahlungsbedingungen: Jede Sendung ist eine separate Transaktion und der Käufer wird am Versandtag in Rechnung gestellt. Sofern sich aus der Rechnung des Lieferanten nichts anderes ergibt, gelten die Zahlungsbedingungen netto dreißig (30) Tage ab Rechnungsdatum. Alle Rechnungsbeträge sind vollständig ohne Abzug, Einbehaltung, Aufrechnung oder Gegenforderung jeglicher Art zu zahlen. Der Lieferant kann nach eigenem Ermessen eine Vorauszahlung verlangen und, falls eine solche Anforderung nicht erfüllt ist, die Bestellung oder einen Teil davon stornieren und angemessene Stornierungsgebühren erhalten. Wenn der Käufer eine fällige Zahlung nicht zahlt, kann der Lieferant zusätzlich zur Zahlung Zinsen in Höhe von 1 1 / 2% pro Monat zurückzahlen, sofern dies gesetzlich zulässig ist, ansonsten der maximal gesetzlich vorgeschriebene monatliche Zinssatz und angemessene Anwaltsgebühren .

6. Gutschriften und Rücksendungen: Produkte dürfen nur nach Erhalt einer Rücksendegenehmigung an den Lieferanten zurückgesandt werden. Die Gutschrift für die Rücksendung der Produkte liegt im alleinigen Ermessen des Lieferanten. Die Feststellung des Grundes und der Haftung für zurückgegebene fehlerhafte Produkte liegt allein beim Lieferanten.

7. Sicherungsrecht: Der Käufer räumt dem Lieferanten hiermit ein Sicherungsrecht an sämtlichen an den Käufer verkauften Lieferantenprodukten ein, um die fällige und pünktliche Erfüllung aller seiner Zahlungsverpflichtungen durch den Käufer sicherzustellen. Der Käufer ermächtigt den Lieferanten, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die besagten Sicherheitsinteressen nachzuweisen und zu perfektionieren, einschließlich, ohne Einschränkung, die Einreichung von Finanzierungserklärungen. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dem Lieferanten alle für eine solche Einreichung erforderlichen Informationen zu liefern.

8. Eventualitäten: Der Lieferant haftet nicht für Lieferverzögerungen oder Nichtlieferungen ganz oder teilweise, die durch den Eintritt von Ereignissen verursacht werden, die außerhalb der Kontrolle des Lieferanten liegen, einschließlich der Veranschaulichung, jedoch nicht der Beschränkung des Krieges (ob tatsächlich) Deklaration davon oder nicht), Sabotage, Aufstand, Aufruhr oder andere Handlungen des zivilen Ungehorsams, Handlungen eines öffentlichen Feindes, Versagen oder Verspätung des Transports, Handlungen einer Regierung oder einer Behörde oder Unterabteilung davon, gerichtliche Schritte, Arbeitskonflikte, Unfall Feuer, Explosionen, Überschwemmungen, Stürme oder andere höhere Gewalt, Mangel an Arbeitskräften, Treibstoff, Rohmaterial oder Maschinen oder technisches Versagen, wenn der Lieferant bei der Verhütung gewöhnliche Sorgfalt angewandt hat. In diesem Fall kann der Lieferant die Produktion und die Lieferungen den Kunden des Lieferanten zuordnen.

9. Produktänderungen: Der Lieferant kann Spezifikationen ändern, sofern die Änderungen die Leistung der vertraglich zu liefernden Produkte nicht beeinträchtigen. Darüber hinaus kann der Lieferant geeignete Materialien für Materialien liefern, die aufgrund von Prioritäten oder Vorschriften, die von staatlichen Stellen festgelegt wurden, oder aufgrund der Nichtverfügbarkeit von Materialien von Lieferanten nicht erhältlich sind.

10 Software: Der Lieferant behält und behält sich das Eigentum und das vollständige Eigentum an sämtlicher Software, Firmware-Programmierroutinen und deren Dokumentation, die vom Lieferanten zur Verwendung mit den Produkten geliefert werden, sowie an allen vom Käufer angefertigten Kopien (zusammen "Software"). Der Lieferant gewährt dem Käufer eine nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz zur Verwendung dieser Software ausschließlich zur Verwendung mit den Produkten. Der Käufer trifft alle angemessenen Maßnahmen, um das Eigentumsinteresse des Lieferanten an der Software zu schützen, und überträgt die Software nicht an Dritte. Alle geistigen Eigentumsrechte sind vorbehalten.

11 Produktgarantien; Einschränkungen; Ausschlüsse:
A. Der Lieferant garantiert, dass alle Produkte beim Kauf über Red Lion Die Kontrollen oder ein autorisierter Händler müssen bei normalem Gebrauch für den in der „Erklärung der Garantiezeiträume“ (verfügbar unter) angegebenen Material- und Verarbeitungsfehler frei sein www.redlion.net/support/policies-statements/warranty-statement) zum Zeitpunkt des Versands der Produkte aktuell. Der Lieferant garantiert nicht, dass der Betrieb der Software vollständig unterbrechungsfrei oder fehlerfrei ist oder dass alle Programmfehler korrigiert werden. Der Käufer ist dafür verantwortlich, dass ein Produkt für die Verwendung des Käufers geeignet ist und dass diese Verwendung den geltenden lokalen, staatlichen oder bundesstaatlichen Gesetzen entspricht. Vorausgesetzt, dass der Käufer den Lieferanten unverzüglich nach der Entdeckung schriftlich über einen geltend gemachten Mangel in den Produkten informiert, werden diese Produkte an die ursprüngliche Versandstelle zurückgesandt, die Transportkosten im Voraus bezahlt, und zwar innerhalb der jeweiligen Gewährleistungsfrist, und der Lieferant stellt zu seiner Zufriedenheit fest, dass es sich bei diesen Produkten handelt Mängel in Material oder Verarbeitung Der Lieferant hat die Produkte nach seiner Wahl zu reparieren oder zu ersetzen. Der Lieferant hat angemessene Zeit, um solche Reparaturen vorzunehmen oder solche Produkte zu ersetzen. Jede Reparatur oder ein Austausch von Produkten verlängert die Garantiezeit nicht.
Diese Garantie ist auf den in der „Erklärung der Garantiezeiten“ angegebenen Zeitraum beschränkt, unabhängig davon, ob die beanstandeten Mängel am Versandtag auffindbar oder latent waren. Die Garantie erstreckt sich nur auf Mängel, die durch die Herstellung der Produkte entstehen, und nicht auf Mängel, die durch andere Umstände verursacht wurden, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Unfall, Missbrauch, unvorhersehbare Verwendung, Vernachlässigung, Änderung, unsachgemäße Installation, unsachgemäße Einstellung, unsachgemäße Reparatur oder unsachgemäße Prüfung . Zusätzlich und ohne Einschränkung des Vorstehenden ist Suppler nicht für kundenspezifische Software oder Firmware, Konfigurationsinformationen oder Speicherdaten des Käufers verantwortlich, die in Produkten enthalten sind, die in Produkten gespeichert oder in diese integriert sind, die dem Lieferanten gemäß dieser Garantie zurückgesandt werden.
B. Wenn der Käufer die Zahlung nicht leistet, wenn ein Teil des Kaufpreises oder eine andere vom Käufer an den Lieferanten im Rahmen dieses Vertrages geforderte Zahlung geleistet wird, können alle nach diesem Abschnitt 11 gewährten Garantien und Rechtsmittel nach Wahl des Lieferanten gekündigt werden.
C. DIE VORAUSGESCHRIEBENE GEWÄHRLEISTUNG IST AUSSCHLIESSLICH UND UNTER BERÜCKSICHTIGUNG VON ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN ZUSÄTZLICHEN ZUSÄTZLICHEN ZUSÄTZLICHEN ZUSÄTZLICHEN ZUSÄTZLICHEN TEILNEHMERN MIT EINER AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIE. DER LIEFERANT HAFTET NICHT UND DER KÄUFER HAFTET NICHT ALS RISIKO, RATSCHLÄGE ODER FEHLER, UM DEN LIEFERANTEN DEN KÄUFER ANRICHTEN ZU ERSTEHEN. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTET DER LIEFERANT FÜR DEN KÄUFER UNTER KEINER TORT, UNTERSCHEIDUNG, STRENKEN HAFTUNG ODER PRODUKTVERSICHERUNGSANSPRÜCHE UND KÄUFERVEREINBARUNGEN, AUF DIESE ANSPRÜCHE ZU VERWENDEN. DIE EINZIGE UND AUSSCHLIESSLICHE HAFTUNG DES LIEFERANTEN UND DIE EINZIGE UND AUSSCHLIESSLICHE HAFTUNG DES KÄUFERS FÜR JEDE NICHT-KONFORMITÄT ODER EINEN FEHLER IN DEN ERZEUGNISSEN ODER ALLEN, DIE IN DIESEM VERTRAG ENTHALTEN SIND, IN TORT (EINSCHLIESSLICH DER VERLETZUNG), VERTRAUEN ODER UNTERLIEGEN EINER LEITUNG HIER ALS DURCH UNTERABSCHNITT 11B HIER BESCHRÄNKT. DIESE AUSSCHLIESSLICHE RECHTSMITTEL IST NICHT IHREN WESENTLICHEN ZWECK VERLETZT (WÄHREND DER UNIFORM COMMERCIAL-CODE-UNTERLAGEN) KANN DER ANGEBOT ERKLÄRT, DASS DER LIEFERANT ZU REPARATUREN ODER ZU ERSETZEN DEFEKTER PRODUKTE ERSETZT (ALS UNTERSTÜTZT) PRODUKTE. Der Käufer erkennt ausdrücklich an, dass der Preis des Lieferanten für die Produkte auf den Haftungsbeschränkungen des Lieferanten basiert, wie sie in diesem Vertrag festgelegt sind.

12 Patente: Der Lieferant muss alle Klagen oder Verfahren gegen den Käufer verteidigen, soweit er auf einer Behauptung beruht, dass von ihm hergestellte Produkte in Konstruktion oder Design ein US-amerikanisches Patent verletzen, und stellt den Käufer von allen Kosten, Schäden und Kosten frei, die ihm letztendlich gewährt werden Der Käufer setzte voraus, dass der Käufer den Lieferanten unverzüglich schriftlich über einen solchen Anspruch unterrichtet, dem Lieferanten vollständige und vollständige Befugnisse, Informationen und Unterstützung für die Abwehr dieses Anspruchs erteilt und vorausgesetzt, dass der Lieferant die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und die Vergleichsverhandlungen hat, falls irgendeiner dieser Ansprüche. Wenn sich solche Produkte in Konstruktion oder Design befinden und ein Patent der Vereinigten Staaten direkt verletzt wird und die Verwendung dieser Produkte untersagt ist oder falls ein Produkt nach Ansicht des Lieferanten als Verstoß zu betrachten ist, kann der Lieferant dies auf seine Kosten tun und Option, entweder (a) dem Käufer das Recht auf Weiterverwendung der Produkte zu verschaffen, (b) die Produkte durch ein geeignetes Produkt zu ersetzen, das keine Gefahr darstellt, (c) die Produkte geeignet zu modifizieren oder (d) den Kaufpreis der Produkte zu erstatten, weniger Abschreibung bei zwanzig Prozent (20%) pro Jahr und akzeptieren ihre Rendite. Der Lieferant haftet nicht für Kosten oder Aufwendungen, die ohne die schriftliche Genehmigung des Lieferanten entstanden sind. Der Lieferant ist nicht verpflichtet, die Kosten und den Schaden zu verteidigen oder zu haften, wenn sich die Verletzung auf die Einhaltung der Spezifikationen des Käufers oder auf eine Kombination mit einem Zusatz oder eine Ergänzung der vom Lieferanten nicht hergestellten oder entwickelten Produkte oder eine Änderung der Produkte nach der Lieferung oder der Lieferung bezieht Verwendung von Produkten außerhalb des vom Lieferanten festgelegten oder vom Lieferanten schriftlich genehmigten Produkts.
DAS VORAUSGEGEBENE STELLT DIE GESAMTE HAFTUNG DES LIEFERANTEN UND DIE AUSSCHLIESSLICHE RECHTLICHE HILFE DES KÄUFERS IN BEZUG AUF JEGLICHE BEHAUPTETE PATENTVERLETZUNG DURCH DAS GERÄT AUS.

13 Haftungsbeschränkung und Entschädigung des Käufers: IN KEINEM FALL HAT DER LIEFERANT AUF KEINEN FALL DES AKTIONSFORMULARS FÜR SPEZIELLE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN ODER SCHÄDEN DURCH DEN VERKAUF IHRER ERZEUGNISSE, WÄHREND EINES KAUFES ZU ERWERBEN, AUSSERHALB DES VERHANDELS MIT DEM VERTRAG ZU VERLIEREN. EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, VERLUSTE ODER SCHÄDEN, DIE AUS GEBRAUCHSMANAGEMENT, UNTERNEHMEN, WAREN ODER GEWONNEN ODER GEWINNEN SOWIE AUS DRITTANTRÄGEN GEGENSTAND SIND, WENN DIESE DRITTANTEILUNGEN ODER ANDERE KLAIMIERUNGEN, ODER SCHÄDIGUNGEN WAREN FÜR DEN KÄUFER ODER DEN LIEFERANTEN VERZÖGERBAR. DIE AUSSCHLIESSLICHE RECHTSMITTEL DES KÄUFERS, DIE AUS IHRER BESCHAFFUNG UND VERWENDUNG VON PRODUKTEN DES LIEFERANTEN ERSTELLT ODER AUS ALLEN, DIE IM ZUSAMMENHANG MIT DEM VERTRAG GESTELLT WERDEN, SIND FÜR SCHÄDEN UND KEINE ANSPRÜCHE ODER KEINE ANSPRÜCHE, OHNE DURCH DEN KONTRAKT, DIE GEWÄHRLEISTUNG. ABER NICHT BESCHRÄNKUNG, GEWÄHRLEISTUNG UND STRENTE HAFTUNG), GESETZLICHE BESTIMMUNGEN, VORSCHRIFTEN, ZUSAMMENHALTUNG, BEITRAG ODER ANDERE WERDEN BEI EINEM GEMEINSAMEN GEWONNEN, DASS DER EINZELPREIS DER PRODUKTE IN BEZUG AUF DIE DURCHFÜHRUNG DURCHGEFÜHRT IST.
Der Käufer hat den Lieferanten, seine leitenden Angestellten, Vertreter, Angestellten, Tochtergesellschaften, Eltern, verbundenen Unternehmen und Versicherer von jeglichen Haftungen, Schäden, Verlusten, Ansprüchen, Klagen, einschließlich der damit verbundenen Kosten und Aufwendungen, für Tod oder Verletzung freizustellen an Personen oder den Verlust von Eigentum, das in irgendeiner Weise durch den Besitz, die Verwendung oder den Betrieb der Produkte des Käufers verursacht wurde.

14 Geschützte Informationen: Der Käufer versichert, dass er angemessene Verfahren zum Schutz der proprietären Informationen, wie nachstehend definiert, eingeführt hat, einschließlich verbindlicher Vereinbarungen mit Mitarbeitern und Beratern, um die unbefugte Veröffentlichung, Offenlegung oder Verwendung solcher während oder nach der Dauer ihrer Anstellung durch den Käufer zu verhindern. Der Käufer darf proprietäre Informationen nur verwenden, wenn dies für die Verwendung der Produkte erforderlich ist, keine proprietären Informationen an Dritte weitergeben und keine Dokumente oder Kopien davon, die proprietäre Informationen enthalten, an Dritte weitergeben, sofern dies nicht schriftlich genehmigt ist vom Lieferanten. Dieser Abschnitt 14 bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen. „Proprietäre Informationen“ sind Informationen oder Daten des Lieferanten oder einer dritten Person, der der Lieferant zur Geheimhaltung verpflichtet ist und die dem Käufer in schriftlicher, grafischer oder maschinenlesbarer Form zur Verfügung gestellt wird oder zu liefern ist und die als Eigentum oder vertraulich gekennzeichnet sind. Wenn vom Lieferanten Kopien oder alternative Informationsformen oder Daten erhalten werden, gelten diese Informationen oder Daten als urheberrechtlich geschützte Informationen, wenn mindestens eine dieser Kopien oder alternativen Formulare als proprietär oder vertraulich gekennzeichnet ist. Dieser Abschnitt 14 gilt nicht für Informationen, von denen der Käufer nachweislich zu Recht im Besitz des Käufers ist, ohne dass sie vor dem Erhalt des Lieferanten vom Vertraulichkeitsschutz oder von Informationen, von denen der Käufer nachweist, dass sie der Öffentlichkeit zugänglich sind oder anderweitig zur Verfügung stehen, oder anderweitig allgemein bekannt sind durch das Verschulden des Käufers.

15 Höhere Gewalt: Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in diesen Bedingungen haftet der Lieferant gegenüber dem Käufer nicht für Verluste oder Schäden, die dem Käufer als direktes oder indirektes Ergebnis der Lieferung von Produkten entstehen könnten, die aus Gründen des Grundes verhindert, verzögert oder unwirtschaftlich gemacht werden von Umständen oder Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs des Lieferanten. Wenn der Lieferant aufgrund solcher Umstände oder Ereignisse nicht über ausreichende Lagerbestände verfügt, um alle Verpflichtungen zu erfüllen, kann der Lieferant nach eigenem Ermessen verfügbare Lagerbestände zwischen seinen Kunden aufteilen.

16 Terminverschiebung und Stornierung: Vom Lieferanten akzeptierte Aufträge können vom Käufer nur mit der schriftlichen Zustimmung des Lieferanten (die Einwilligung des Lieferanten kann aus irgendeinem Grund zurückgehalten werden) und gegen Zahlung der jeweils aktuellen Storno- oder Umbuchungsgebühren des Lieferanten storniert oder verschoben werden. Der Lieferant hat das Recht, eine angenommene Bestellung ohne Vertragsstrafe oder Zahlung zu stornieren (i), wenn der Käufer keine Zahlung leistet, wenn er dem Lieferanten aus dem Vertrag oder einem anderen Vertrag schuldet, (ii) wenn eine Handlung oder ein Versäumnis des Käufers die Erfüllung des Lieferanten verzögert, oder (iii) Verstößt der Käufer gegen eine dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ist der Lieferant im Falle eines solchen Rücktritts berechtigt, die angemessenen und ordnungsgemäßen Rücktrittskosten zu erstatten.

17 Non-Waiver; Heilmittel: Ein Verzicht auf einen Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedeutet keinen Verzicht auf einen früheren oder späteren Verstoß gegen eine ähnliche oder abweichende Bestimmung oder eine Änderung des Vertrags. Sämtliche Rechte und Rechtsmittel des Lieferanten, gleichgültig, ob hiermit oder durch einen anderen Vertrag oder ein Dokument nachgewiesen, sind kumulativ und nicht ausschließlich und können einzeln oder gleichzeitig ausgeübt werden.

18 Geltendes Recht und Maßnahmen zur Wiedererlangung von Schäden: Die Gültigkeit, die Erfüllung und der Aufbau des Vertrages unterliegen den Gesetzen des Commonwealth of Pennsylvania ohne Rücksicht auf die Kollisionsnormen. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung auf den Vertrag. Wenn eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für nicht durchsetzbar gehalten wird, berührt dies nicht die Durchsetzbarkeit einer anderen Bestimmung. Jede gesetzliche Vermutung, dass die Bedingungen in diesem Vertrag streng gegen die Partei auszulegen sind, die solche Bedingungen entworfen hat oder die von diesen Bedingungen profitiert, darf nicht zur Auslegung und Auslegung dieses Vertrags herangezogen werden. Vor Beginn eines Gerichtsverfahrens müssen sich Käufer und Lieferant auf höchster Ebene treffen, um zu versuchen, Differenzen zu klären. Unbeschadet aller Versuche, Differenzen oder Verhandlungen über diese Unterschiede zu klären, muss eine Klage des Käufers gegen den Lieferanten, die sich aus diesem Vertrag ergibt, oder der Kauf und die Verwendung der Produkte des Käufers durch den Käufer innerhalb eines Jahres nach Eintritt dieser Aktion und auf keinen Fall später als zwei Jahre begonnen werden nach Versanddatum dieser Produkte.

19 Regierungsverträge: Wenn die vertraglich zu liefernden Produkte an die US-Regierung in Erfüllung eines Vertrags oder eines Unterauftrags der US-Regierung geliefert werden sollen, erscheinen die Nummer des Regierungsvertrags und eine entsprechende Erklärung in der Bestellung des Käufers. Wenn der Kaufauftrag des Käufers alle diese Informationen enthält und wenn der Auftrag vom Lieferanten schriftlich akzeptiert wird, ergänzen diese Bestimmungen der Federal Acquisition Regulations (FAR) und der Defense Federal Acquisition Regulation (DFAR) die durch Gesetz, Ausführungsordnung oder Agenturverordnung muss in einem Vertrag für den Kauf von kommerziellen Artikeln enthalten sein, auf den hier Bezug genommen wird. In allen anderen Fällen werden diese Klauseln hier nicht durch Bezugnahme aufgenommen.

20 Exporte: Ungeachtet der vom Käufer gegenüber dem Lieferanten gemachten Offenlegung des Endziels der Lieferantenprodukte darf der Käufer weder direkt noch indirekt ein Produkt eines Lieferanten oder ein System, in dem dieses Produkt enthalten ist, übertragen, exportieren oder reexportieren Zunächst erhalten Sie alle erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen vom US-Handelsministerium und anderen relevanten Behörden oder Abteilungen der Regierung der Vereinigten Staaten.

21 Insolvenz des Käufers: Wenn (i) der Käufer zahlungsunfähig wird, einen Empfänger, einen Verwaltungsempfänger, einen Verwalter oder einen Verwalter für das gesamte oder einen Teil seines Vermögens oder Geschäftes bestellt hat, eine Zusammensetzung oder Vereinbarung mit seinen Gläubigern trifft, eine entsprechende Maßnahme ergreift oder erleidet Die Schuld oder eine Beschlussanordnung wird zu ihrer Auflösung oder Liquidation (außer zum Zweck der Verschmelzung oder des Wiederaufbaus von Lösungsmitteln) erlassen oder eine analoge Handlung oder ein Verfahren nach einem anwendbaren Recht durchlaufen oder durchlaufen; oder (ii) wenn der Käufer seine Geschäftstätigkeit einstellt oder droht, andernfalls kann der Lieferant unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsbehelfe, die dem Lieferanten zur Verfügung stehen, einen Vertrag als abgelehnt behandeln und / oder eine weitere Lieferung von Produkten ohne einschränken Die Haftung gegenüber dem Käufer und, falls Produkte geliefert, aber nicht bezahlt wurden, werden der Preis oder die Gebühren unbeschadet einer vorherigen Vereinbarung oder abweichenden Vereinbarung sofort fällig und zahlbar.

22 Abtretung: Der Vertrag ist für die Parteien und ihre jeweiligen gesetzlichen Vertreter, Nachfolger und zugelassenen Abtretungen bindend und kommt ihnen zugute. Der Vertrag ist für den Käufer persönlich und der Käufer darf seine Rechte weder ganz noch teilweise übertragen, noch ohne seine vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten, die aus irgendeinem Grund zurückgehalten werden kann.

23 Vollständige Vereinbarung; Änderungen: Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Verkauf der Produkte dar. Keine Ergänzung oder Änderung einer Bestimmung dieser Vereinbarung ist für den Lieferanten verbindlich, sofern dies nicht schriftlich vom Lieferanten vereinbart wurde.

24 Hinweise: Alle im Rahmen des Vertrags gegebenen Mitteilungen erfolgen schriftlich, per Post, per Post, beglaubigt oder registriert oder an die im Angebot angegebene Adresse der anderen Partei oder an eine andere Adresse, die diese Partei von Zeit zu Zeit benennen kann Zeit durch eine solche Bekanntmachung und wird bei Erhalt wirksam.